Ihre Rechte
- setzen Sie sich mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl in Verbindung, der Sachverständige sichert und dokumentiert die Beschädigungsspuren an Ihrem Fahrzeug, damit es keinen Streit über den Umfang des Unfallschaden gibt
- der Sachverständige ermittelt die Höhe der unfallbedingten Reparaturkosten und den Wert ihres Fahrzeuges vor dem Unfall auf dieser Basis machen Sie gegenüber dem Unfallgegener und dessen Haftpflichtversicherung Ihre Schadenersatzansprüche geltend
- lassen Sie nach jedem, noch so kleinen unverschuldeten Zusammenstoß, Ihr Fahrzeug von einem unserer Sachverständigen begutachten - sollte es sich dann tatsächlich um eine "Bagatelle" handeln, entstehen Ihnen für die Begutachtung keine Kosten und Sie sind auf der sicheren Seite - bei modernen Fahrzeugen sind sehr oft nicht sichtbare Beschädigungen vorhanden
- auf der Grundlage des Gutachtens entscheiden Sie sich für die Reparatur Ihres Fahrzeuges oder für den Kauf eines anderen Autos - sollten Ihnen Daten von Ihrem Unfallgegner fehlen, können wir diese für Sie auf der Grundlage des Amtlichen Kennzeichens ermitteln und Ihnen somit bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche helfen
- grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Reparaturkosten für den Unfallschaden auf der Grundlage des Gutachtens ausgezahlt haben möchten oder Sie durch die Reperaturwerkstatt Ihrer Wahl die Reparaturkosten für die Unfallreparatur gemäß Gutachten direkt bei der gegnerischen Verschicherung abrechnen lassen
- für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, steht Ihnen die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges oder die Auszahlung einer Nutzungsausfallentschädigung zu, die wir für Sie im Gutachten festlegen - zur Durchsetzung Ihrer Schadenansprüche können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen
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